Änderungen bei der FED-Versicherung

Sie haben die auf Ihrem Kleingartengrundstück vorhandenen Gebäude über den Verein gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- und Hagelschäden versichert (FED-Versicherung)?

Der Versicherer hat uns informiert, dass zum 01.01.2017 folgende Änderungen und Verbesserungen der Versicherung vorgenommen werden:

Die Mindestversicherungssumme beträgt 5.000 Euro
Die Mindestversicherungssumme für die Gebäude und Baulichkeiten sowie deren Inhalt beträgt künftig 5.000 EUR. Bestehende Anmeldungen mit geringeren Versicherungssummen werden auf diesen Betrag angehoben, wobei der jährliche Beitrag für diese Einstiegssumme gleichzeitig auf 25,00 Euro nach unten angepasst wird.

  • Erhöhung verschiedener Entschädigungsgrenzen
    Verschiedene Entschädigungsgrenzen der versicherten Sachen werden auf heute zeitgemäße Werte angehoben. So gelten neue Entschädigungsgrenzen für

    • Arbeits- und Freizeitkleidung bis 40 EUR je Kleidungsstück (bisher 25 EUR)
    • Lebensmittel und Getränke bis insgesamt 50 EUR (bisher 25 EUR)
    • Spielzeug bis 50 EUR (bisher 25 EUR)
    • Kaffeemaschinen bis 60 EUR (bisher 30 EUR)
    • Herde, Kühlschränke, Grills und „Outdoorküchen“ bis jeweils 300 EUR (bisher 150 EUR)
    • Sonstige Werkzeuge und Werkzeugkästen bis insgesamt 100 EUR (bisher 75 EUR)

Aufräumungs- und Entsorgungskosten
Aufräumungs- und Entsorgungskosten (insbesondere bei Brand-, Sturm- und Hagelschäden) werden aktuell nur im Umfang der angemeldeten Versicherungssumme bezahlt. Künftig werden diese Kosten zusätzlich, und zwar bis zur Höhe von 15% der angemeldeten Versicherungssumme entschädigt. Somit bleibt die volle Versicherungssumme für die Wiederbeschaffung bzw. den Wiederaufbau zur Verfügung.

Anhebung der prüfungsfreien Schadenhöhe
Derzeit erfolgt die Verpflichtung zur Prüfung auf Unterversicherung ab einer Schadenhöhe von150 EUR. Künftig wird erst ab einem Schaden von mehr als 250 EUR geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.

Anpassung der Mittelwerte für die Berechnung des Versicherungswertes
Die Mittelwerte für die Berechnung des Gebäudewertes werden in Anlehnung an die Baupreisentwicklung angepasst. Zur Ermittlung des Gebäudewertes wird für Gebäude in Steinbauweise der derzeitige Mittelwert pro qm von 500 auf 600 € angehoben. Für überdachte Freisitze und nicht überdachte Freisitze werden eigenständige, und von der Bauart der Laube unabhängige Mittelwerte festgesetzt. Falls Ihre Versicherungssumme unter dem neuen Mindestversicherungswert liegt, wird die Versicherungssumme ab dem 01.01.2017 automatisch auf 5.000 € erhöht. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Schadens die Entschädigung entsprechend gekürzt wird, wenn eine zu geringe Versicherungssumme angesetzt ist. Einen Rechner zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme, finden Sie auf der Homepage des Landesverbands der Gartenfreunde Baden-Württemberg unter http://www.gartenfreunde-landesverband-bw.de/Service/Versicherung.
Sollten Sie Ihre Versicherungssumme ändern wollen oder die Versicherung kündigen, teilen Sie das uns bitte zum 01.11.2016 mit. Weitere Information zu der Versicherung finden Sie auf www.kleingartenverein-ladenburg.de unter Mitgliederservice, Versicherungen. Für weitere Fragen stehen wir gerne per E-Mail (kassenwart@kleingartenverein-ladenburg.de) zur Verfügung.