Hinweise der Baukommission

Hallo liebe Kleingärtner/-innen,
die Zeit im Winter und den ersten Monaten des neuen Jahres wird immer wieder gerne genutzt um bauliche Veränderungen vorzunehmen – seien es Reparaturen/Umbauten an der Gartenlaube, Überdachungen von Freisitzen vor der Laube oder der Um- bzw. Neubau von Geräte- und/oder Gewächshäusern…
Dabei wird leider oft vergessen, dass laut Pachtvertrag vor dem Beginn einer Baumaßnahme immer eine Genehmigung vom Vorstand hierfür einzuholen ist!
Bitte daran denken – es soll dadurch vermieden werden, dass bei nicht zulässigen Änderungen ggfs. sogar der Abriss / der Rückbau vom Pächter einer Parzelle verlangt werden muss !

Hier unabhängig von dieser Genehmigung einige Hinweise:

a) Gartenlaube
Lt. §3 des Bundeskleingartengesetzes ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Bei Fragen bzgl. der genauen Regelungen bzgl. Bauform, Größe, erlaubter Baumaterialien usw. im Ladenburger Kleingartenverein steht Ihnen die Baukommision gerne mit Rat und Tat zur Seite.

b) Gewächshaus

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Grundfläche max. 5qm; wie im Handel üblich max. Höhe 2,3m. Material: Glas / ISO-Hohlkammerplatten

 

 

 

 

c) Frühbeete, Foliendächer, Hochbeete
Siehe Skizze

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