{"id":2237,"date":"2020-04-26T08:38:26","date_gmt":"2020-04-26T08:38:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/?p=2237"},"modified":"2020-04-26T08:39:24","modified_gmt":"2020-04-26T08:39:24","slug":"aktuelle-info-landesverband","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/?p=2237","title":{"rendered":"Aktuelle INFO Landesverband"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Betreten von Kleingartenanlagen, Aufenthalt auf den Parzellen und Schlie\u00dfung von Gemeinschaftstoiletten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Landesverbandes auf dessen Verhaltensempfehlungen \u201ePolitik belohnt Einsicht der B\u00fcrger &#8211; der Weg in den Garten bleibt erlaubt\u201c eine steigende Anzahl von Nachfragen von Vereinen und Mitgliedern eingeht, die besonders den Aufenthalt mehrerer Personen auf der Parzelle und die Schlie\u00dfung von Gemeinschaftstoiletten betreffen, soll mit dieser Stellungnahme abschlie\u00dfend und deutlich Klarheit geschaffen werden. Vorangestellt sei auch hier der \u201eStandardsatz\u201c, dass beh\u00f6rdliche Bestimmungen in jedem Falle Vorrang vor den nachfolgenden Ausf\u00fchrungen haben, die zudem nur eine Momentaufnahme zum Stand 21. April 2020 sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Betreten der Kleingartenanlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zum jetzigen Zeitpunkt k\u00f6nnen Kleingartenanlagen uneingeschr\u00e4nkt betreten werden, solange die verordneten Kontaktbeschr\u00e4nkungen eingehalten werden. F\u00fcr den \u201e\u00f6ffentlichen Teil\u201c der Kleingartenanlage, d.h. Wege und Freifl\u00e4chen au\u00dferhalb der gepachteten Parzelle gilt, dass gem\u00e4\u00df der Corona-Verordnung des Landes Baden-W\u00fcrttemberg vom 17. April 2020 vorl\u00e4ufig bis zum 3. Mai 2020 der Aufenthalt dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder (!) im Kreis der Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts (ohne Personenzahlbegrenzung) gestattet ist. Zu anderen Personen ist im \u00f6ffentlichen Raum, wo immer m\u00f6glich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufenthalt auf den Parzellen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die dringende und begr\u00fcndete Empfehlung (!) des Landesverbandes den Aufenthalt auf den Parzellen betreffend bedarf allerdings wohl einer n\u00e4heren Erl\u00e4uterung, wie die Nachfragen zeigen: (Gesamt)Staatliche Verordnungen k\u00f6nnen \u2013 da f\u00fcr das gesamte Bundesgebiet zutreffend \u2013 in manchen F\u00e4llen nicht \u00fcberall den speziellen Anforderungen vor Ort gerecht werden, daher d\u00fcrfen \u201euntergeordnete Organisationsebenen\u201c wie Bundesl\u00e4nder, Landkreise oder Kommunen in manchen F\u00e4llen eigene, \u201esch\u00e4rfere\u201c Ma\u00dfnahmen anordnen, wie das derzeit z.B. bei den unterschiedlichen Regelungen der Maskenpflicht zu beobachten ist. Die Vorgaben \u00e4ndern sich oft nicht w\u00f6chentlich, sondern im Allgemeinen derzeitig t\u00e4glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Und da nach wie vor die einzige sichere Pr\u00e4vention vor einer Infektion mit dem Corona-Virus im weitm\u00f6glichsten Beschr\u00e4nken zwischenmenschlicher Kontakten besteht, hat sich der Landesverband in Abstimmung mit seinem Vertrauensanwalt Ralf Bernd Herden aus seiner Verantwortung gegen\u00fcber seinen Mitgliedern zu der dringenden Empfehlung (!) veranlasst gesehen, dass sich auf den Parzellen nur Menschen aufhalten sollen, die auch sonst unter einem Dach zusammenleben. Dies stellt zwar eine \u201eVersch\u00e4rfung\u201c der \u201eoffiziellen\u201c Corona-Verordnung des Landes BadenW\u00fcrttemberg auch in ihrer letzten Fassung vom 17. April 2020 dar, nach der vorl\u00e4ufig bis zum 3. Mai 2020 1. in gerader Linie verwandte Personen, wie beispielsweise Eltern, Gro\u00dfeltern, Kinder und Enkelkinder oder (!) 2. in h\u00e4uslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner sich ohne Personenzahlbegrenzung au\u00dferhalb des \u201e\u00f6ffentlichen Raumes\u201c aufhalten oder treffen d\u00fcrfen, wir hatten jedoch gehofft, dass die Sinnhaftigkeit dieser Empfehlung eingesehen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die \u201e5-Personen-Regel\u201c, nach der sich im privaten Bereich vorl\u00e4ufig bis zum 3. Mai 2020 maximal 5 nicht verwandte oder unter einem Dach lebende Menschen \u201egruppieren\u201c d\u00fcrfen, halten wir aufgrund unserer Erfahrungen mit den realen Verh\u00e4ltnissen in Kleingartenanlagen nicht f\u00fcr \u00fcberpr\u00fcfbar und damit auch nicht durchsetzbar, wie am folgenden Fall kurz dargestellt werden soll: Stellen wir uns eine (zul\u00e4ssige) Kaffeerunde von Vater, Mutter und zwei Kindern vor, zu der der Nachbarp\u00e4chter mit einem Kind dazukommt \u2013 in der Summe dann 6 Personen, d.h. ein Elternteil oder ein Kind m\u00fcsste dann die Parzelle unverz\u00fcglich verlassen. Dass dies nicht geschehen wird, braucht eigentlich hier nicht extra geschrieben zu werden. \u201eSo ein Virus ist halt nun mal nicht gerecht\u201c, wie Herr Ministerpr\u00e4sident Kretschmann zu Recht gesagt hat.<br>Leider hat nun die Zahl der Anfragen gezeigt, dass es P\u00e4chter gibt, die nicht bereit sind, diese etwas weitergehende Einschr\u00e4nkung der \u201eprivaten Versammlungsfreiheit\u201c zu ihrem eigenen Schutz und dem ihrer Mitmenschen zu akzeptieren und sich auf die \u201eoffizielle\u201c Verordnung berufen. In der derzeitigen Situation mit einer zwar vorl\u00e4ufig (?) abnehmenden Zahl von Neuerkrankungen, aber weiter steigenden Opferzahlen eine Diskussion dar\u00fcber loszutreten, ob eine Kleingartenparzelle ausschlie\u00dflich \u201eprivater Raum\u201c ist oder vielleicht auch nicht, da sie ja Teil einer \u201e\u00f6ffentlichen Anlage\u201c und von den \u201e\u00f6ffentlichen Gemeinschaftsfl\u00e4chen\u201c nicht mit W\u00e4nden o.\u00e4. abgeschlossen ist, erscheint \u2013 um es zur\u00fcckhaltend vornehm auszudr\u00fccken \u2013 nicht angebracht.<br>Zum Corona-Aspekt kommt noch ein weiterer, f\u00fcr die Zukunft m\u00f6glicherweise noch wichtiger Begleitumstand: Es ist dem derzeit ohnehin h\u00f6chst gef\u00e4hrdeten Kleingartenwesen nicht zutr\u00e4glich, wenn \u201egartenlose\u201c Mitb\u00fcrger mitansehen m\u00fcssen, dass sich auf Kleingartenparzellen Personen gruppenweise aufhalten und sichtbar Vorteile genie\u00dfen, die andere nicht haben. Die daraus folgende Neiddiskussion k\u00f6nnte ein weiterer Sargnagel f\u00fcr das Kleingartenwesen sein.<br>Abschlie\u00dfend sei noch hinzugef\u00fcgt, dass die Empfehlungen des Landesverbandes in dieser Sache von einer Stadt im L\u00e4ndle als ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Kleingartenanlagen im Stadtgebiet unver\u00e4ndert \u00fcbernommen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schlie\u00dfung von Gemeinschaftstoiletten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch die vom Landesverband ausdr\u00fccklich empfohlene (!) Schlie\u00dfung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Toiletten wird zunehmend hinterfragt. Zwar legen die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse den Schluss nahe, dass eine \u00dcbertragung vorwiegend durch Tr\u00f6pfcheninfektion \u00fcber die Atemwege erfolgt, doch ausschlie\u00dfen lassen sich andere Infektionswege heute noch nicht. Dazu kommt, dass der Verein \u2013 und damit zuerst einmal der gesamte (!) Vorstand, der den Verein ja juristisch vertritt \u2013 f\u00fcr die Gemeinschaftseinrichtungen, deren Zustand und auch deren Gef\u00e4hrdungspotentiale verantwortlich ist. Noch vor ein paar Jahren h\u00e4tte man Vieles noch gelassener sehen k\u00f6nnen, aber seitdem die Unsitte \u00fcber den \u201egro\u00dfen Teich\u201c geschwommen ist, auch bei hundertprozentigen \u201eED (= Eigene Dummheit) &#8211; F\u00e4llen\u201c nach einem S\u00fcndenbock zu suchen, anstatt sich selber ans Hirnkastel zu greifen, geht auch hier in Deutschland mittlerweile Absicherung \u00fcber alles. Aus diesem Grund die \u201eBrauch- statt Trinkwassergeschichte\u201c vor zwei Jahren und jetzt die ausdr\u00fcckliche Empfehlung zur Schlie\u00dfung von Gemeinschaftstoiletten zur Absicherung des Vereins vor eventuellen Schadensersatzanspr\u00fcchen. Die Tatsache, dass \u00f6ffentliche Toilettenanlagen in machen Kommunen ge\u00f6ffnet sind, hat auf die Verantwortlichkeit des Vereins keinen Einfluss und darf daher nicht als \u201eEntscheidungshilfe\u201c herangezogen werden. Dort ist die Kommune verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Anfragen, ob geeignete Ma\u00dfnahmen wie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln, eine h\u00e4ufigere Reinigung oder das F\u00fchren von \u201eBenutzerlisten\u201c eine Wieder\u00f6ffnung von Gemeinschaftstoilettenanlagen erm\u00f6glichen k\u00f6nnen, m\u00fcssen leider mit dem Hinweis auf die juristische Eigenst\u00e4ndigkeit des<br>Vereins und die daraus resultierende, nicht auf Andere abw\u00e4lzbare Verantwortung beantwortet werden und nicht mit dem h\u00e4ufig erwarteten \u201eJa\u201c. Eine klare Antwort auf die Frage, wie bei Gemeinschaftstoiletten ein Haftungsrisiko auszuschlie\u00dfen ist, kann ehrlich und guten Gewissens heute niemand geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar k\u00f6nnen geeignete Ma\u00dfnahmen zumindest theoretisch die Infektionsgefahr reduzieren, jedoch m\u00fcssen sie auch befolgt bzw. die Umsetzung kontrolliert werden. Und wenn dann ein anfragender Vorstand im Nachsatz noch bemerkt, dass der Verein zwar Seife und Einmalhandt\u00fccher zur Verf\u00fcgung stellen kann, Desinfektionsmittel aber immer sofort gestohlen werden, dann braucht man sich \u00fcber eine Antwort eigentlich keine Gedanken mehr zu machen\u2026<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Und zum Schluss noch zur Dauer der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Solange die strikten Kontaktbeschr\u00e4nkungen der baden-w\u00fcrttembergischen Corona-Verordnung gelten \u2013 zur Zeit noch bis zum 03. Mai 2020 \u2013 werden wir unsere Empfehlungen (!) weiterhin aufrechterhalten \u2013 Nachfragen in der Gesch\u00e4ftsstelle sind daher \u00fcberfl\u00fcssig. Sobald sich die \u201eoffiziellen Vorgaben\u201c \u00e4ndern, werden wir unsere Empfehlungen entsprechend anpassen und Sie wieder auf den gewohnten Wegen informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir haben versucht, ausgehend vom Schutz aller unserer Gartenfreunde vor dem Virus und unserer Gemeinschaft insgesamt vor ungerechtfertigten Angriffen (\u201eFestlesg\u00e4rtner\u201c), praktikable und einfache L\u00f6sungen zu finden, die in der Praxis leicht nachvollziehbar sind. Jeder Verein kann selbstverst\u00e4ndlich eigenverantwortlich von diesen Empfehlungen abweichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Klaus Otto                           <br>Pr\u00e4sident                            <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>RA Ralf Bernd Herden<br>Vertrauensanwalt<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Betreten von Kleingartenanlagen, Aufenthalt auf den Parzellen und Schlie\u00dfung von Gemeinschaftstoiletten Nachdem bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Landesverbandes auf dessen Verhaltensempfehlungen \u201ePolitik belohnt Einsicht der B\u00fcrger &#8211; der Weg in den Garten bleibt erlaubt\u201c eine steigende Anzahl von Nachfragen von Vereinen und Mitgliedern eingeht, die besonders den Aufenthalt mehrerer Personen auf der Parzelle und die Schlie\u00dfung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-2237","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2237"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2239,"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2237\/revisions\/2239"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2237"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2237"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kleingartenverein-ladenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}